STAATSREGIERUNG PASST REGELN AN: KONTAKTLOSES TRAINING FÜR KINDER UNTER 14 JAHREN AB SOFORT MÖGLICH (28.4.)

STAATSREGIERUNG PASST REGELN AN: KONTAKTLOSES TRAINING FÜR KINDER UNTER 14 JAHREN AB SOFORT MÖGLICH (28.4.)

Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung an diesem Dienstag Nachbesserungen bei den Regeln für das kontaktlose Training von Kindern unter 14 Jahren beschlossen und damit die im Vergleich zur „Bundes-Notbremse“ strengeren Vorgaben im Freistaat aufgegeben: Ab Mittwoch, 28. April 2021, ist auch in Bayern Sport im Freien für Kinder unter 14 Jahren in Gruppen von bis zu fünf Personen (exklusive Trainer*innen/Betreuer*innen) oberhalb einer 7-Tages-Inzidenz von 100 gestattet. Die Bayerische Staatsregierung hat die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dahingehend an die sogenannte „Bundes-Notbremse“ angepasst. Etwaige Anleitungspersonen, also Trainer*innen/Betreuer*innen, müssen auf Anforderung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein negatives Ergebnis eines innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Vollständig geimpfte Personen werden negativ getesteten Personen gleichgestellt.

Bezüglich der maximalen Anzahl an Kleingruppen auf einem Trainingsplatz gibt es keine einheitliche Regelung. Eine Entscheidung hierüber liegt in der Verantwortung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

 

„Grundsätzlich ist alles zu begrüßen, was das Leben für unsere Kinder in diesen Zeiten verbessert. Von daher sind wir erst einmal froh, dass es auch bei der Staatsregierung eine Einsicht gibt. Das ist aber allenfalls ein Schrittchen in die richtige Richtung“, sagt der Geschäftsführer des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV), Jürgen Igelspacher, der aber auch das erneuert, was schon BFV-Präsident Rainer Koch bereits in der vergangenen Woche betont hatte: „Wir bleiben dabei: Nahezu alle Expert*innen-Meinungen und harten Fakten werden erneut negiert. Der Amateur- und Jugendfußball stellt kein pandemisches Problem dar, sondern ist vielmehr fixer Teil der Lösung. Das muss endlich auch so akzeptiert werden. Bis heute kann niemand erklären, warum in der Schule getestete Kinder nicht auch am Nachmittag in größeren Gruppen und ohne Altersbeschränkung gemeinsam unter Aufsicht sowie unter Einhaltung der etablierten Hygienekonzepte trainieren dürfen. Sport ist wichtig für unsere Gesellschaft, er ist wichtig für die Gesundheit. Der Sport gibt Menschen Bewegung und Lebensfreude zurück, ganz besonders Kindern und Jugendlichen. Das bleibt ihnen mit dieser Regelung faktisch verwehrt und hat drastische Folgen – für Körper und Psyche, aber auch für den Unterbau in unseren Vereinen.“

Sportausübung ist zulässig:

in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport im Freien mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) erlaubt, die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt. Zudem ist ab dem 28. April kontaktloser Sport im Freien für Kinder unter 14 Jahren in Gruppen von bis zu fünf Personen gestattet. Etwaige Anleitungspersonen, also Trainer*innen/Betreuer*innen, müssen auf Anforderung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein negatives Ergebnis eines innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Vollständig geimpfte Personen werden negativ getesteten Personen gleichgestellt.

in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist nur kontaktfreier Sport im Freien mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands – insgesamt max. fünf Personen – (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt;

in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport im Freien in Gruppen bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

 

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Öffnungszeiten Sportgaststätte:

Freitag ab 16:00 Uhr

Samstag ab 13:00 Uhr 

und am Sonntag von 11:30 Uhr bis 15:00 Uhr

 

 

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