Welche Corona-Regeln ab diesem Montag in Bayern gelten (11.4.)

Welche Corona-Regeln ab diesem Montag in Bayern gelten (11.4.)

Bis 25. April: Der gesamte Freizeit- und Amateursportbetrieb in Bayern ruht nach wie vor weitgehend. Seit Montag, 8. März, wird nur bei einer Inzidenz von weniger als 50 "kontaktfreier Sport" in Gruppen von bis zu zehn Personen im Freien erlaubt. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im Freien gemeinsam Sport treiben, bei Kindern bis 14 Jahre dürfen es sogar bis zu 20 Personen sein. Dieser Sport darf auch auf Sportanlagen betrieben werden, die bisher geschlossen bleiben mussten.

Ansonsten bleiben alle Sporthallen und Fitnessstudios geschlossen und der Mannschaftssport verboten (mit einer Ausnahme: dem Profisportbereich). In den Kommunen mit einer Inzidenz von mehr als 100 ist (wie bisher) lediglich Individualsport erlaubt - allein, mit den Menschen, mit denen man zusammen lebt, oder mit einem Angehörigen eines weiteren Hausstands.

Ab 26. April: Liegt die Inzidenz stabil unter 50, so sind laut der Verordnung des Freistaats vom 26. April an auch "kontaktfreier Sport" in der Halle und "Kontaktsport" im Freien erlaubt. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 würde dasselbe gelten - dann müssten die Sportler aber einen negativen Corona-Test vom selben Tag vorlegen können.

Was "kontaktfrei" und was "Kontaktsport" ist, hängt nicht unbedingt von der jeweiligen Sportart ab, sondern davon, wie sie ausgeübt wird. Ein Fußballtraining gilt zum Beispiel dann als kontaktfrei, wenn ohne Kontakt gespielt wird, wenn also zum Beispiel nur Pässe geübt werden. Ein Zweikampftraining wäre in diesem Fall nicht erlaubt, lässt das für den Sport zuständige Innenministerium wissen.

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Öffnungszeiten Sportgaststätte:

Freitag ab 16:00 Uhr

Samstag ab 13:00 Uhr 

und am Sonntag von 11:30 Uhr bis 15:00 Uhr

 

 

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