Post vom Landratsamt Bamberg bzgl. Trainingsbetrieb

Post vom Landratsamt Bamberg bzgl. Trainingsbetrieb

Hallo SVM,

die 7-Tages-Inzidenz muss stabil unter 100 liegen. Wann das ist, entscheidet das Landratsamt Bamberg. Die Entscheidung wird dann offiziell bekannt gegeben. Momentan ist im Landkreis Bamberg noch kein Kontaktsport erlaubt!!

 

Ja, es muss jeder Spieler und Trainer einen der u.a. Tests vorlegen:

 

a. PCR-Tests können insbesondere im Rahmen der Jedermann-Testungen nach Bayerischem Testangebot in lokalen Testzentren und bei niedergelassenen Ärzten erfolgen. Über das Ergebnis wird eine Bescheinigung erstellt, die vor Besuch der Veranstaltung oder der Sporteinheit dem Veranstalter/Betreiber vorzulegen ist; der PCR-Test darf höchstens 48 Stundenvor Beginn der Veranstaltung vorgenommen worden sein.

 

b. Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung („Schnelltests“) müssen von medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren, hierfür geschulten Personen vorgenommen werden. Dies ist grundsätzlich bei den lokalen Testzentren, den niedergelassenen Ärzten, den Apotheken und den vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Teststellen möglich. Über das Ergebnis wird eine Bescheinigung erstellt, die vor Besuch der Veranstaltung dem Veranstalter oder vor dem Training dem jeweiligen Verantwortlichen vorzulegen ist; der Schnelltest muss höchstens 24 Stundenvor Beginn vorgenommen worden sein. Bei positivem Ergebnis eines vor Ort von Fachkräften oder geschultem Personal durchgeführten Schnelltests darf die Veranstaltung/das Training nicht besucht werden und es besteht mit der Mitteilung des positiven Ergebnisses eine Absonderungspflicht (Isolation). Die betreffende Person muss sich beim Gesundheitsamt melden, welches dann über das weitere Vorgehen informiert. Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 IfSG besteht eine Meldepflicht der feststellenden Person hinsichtlich des positiven Testergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt.

 

c. Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung („Selbsttests“) müssen vor Ort unter Aufsicht des Veranstalters/des Betreibers oder einer vom Veranstalter/Betreiber beauftragten Person durchgeführt werden. Im Schutz- und Hygienekonzept des Veranstalters/des Betreibers sind Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenansammlungen und zur Umsetzung der allgemeinen Hygieneregeln vorzusehen. Zeigt ein Selbsttest ein positives Ergebnis an, ist der betroffenen Person der Zutritt zu verweigern. Die betroffene Person sollte sich sofort absondern, alle Kontakte so weit wie möglich vermeiden und über den Hausarzt, das Gesundheitsamt oder die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung einen Termin zur PCR-Testung vereinbaren.

 

Zweifach geimpfte Personen oder Genesene müssen auch eine Bestätigung vorlegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Landratsamt Bamberg

Fachbereich 12.2 Kultur und Sport

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Öffnungszeiten Sportgaststätte:

Freitag ab 16:00 Uhr

Samstag ab 13:00 Uhr 

und am Sonntag von 11:30 Uhr bis 15:00 Uhr

 

 

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